
Ein "Random Fact" für den nächsten Raclette Plausch: Obwohl Raclette bei vielen von uns einen festen Platz im Familienkreis hat, ist die Bezeichnung noch gar nicht solange geklärt. 2007 hat das Bundesgericht entschieden, dass nicht nur der «Raclette du Valais AOP» sich so nennen darf, sondern alle Käse, die für das gesellige Gericht geeignet sind. In diesem Sinne wünschen wir eine gemütliche Vorweihnachtszeit!
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